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VSS 7_8 2015

DE Die elektronische Vignette: Besser als Papier? Die Vignette ist ein erfolgreiches System zur Erhebung von Strassenbenutzungsabgaben. Ihren Vorzügen, insbesondere dem kostengünstigen Betrieb, stehen jedoch auch Nachteile gegenüber. In der Schweiz ist die Vignette wenig differenziert. Es gibt nur eine Jahres- vignette und diese ist für alle pflichtigen Fahrzeuge gleich, ungeachtet ihrer Grösse oder ihrer Emissionswerte. Zudem ist die Kontrolle im Inland nur auf Autobahnen möglich und äusserst aufwendig. Mit einer elektronischen Variante, der eVignette, können diese Be- grenzungen aufgehoben und zudem Kosteneinsparungen erzielt werden. Die eVignette ersetzt den physischen Aufkleber durch den Eintrag des Kontrollschilds in eine Datenbank und erhält dadurch erheblich höhere Flexibilität – mit Vorteilen in Vertrieb und Kontrolle. Ein Schritt hin zu Mobility Pricing ist die eVignette allerdings nicht. Sie ist schlicht eine moderne Umsetzung des klassischen Aufklebers. Die Vignette ist eine Schweizer Erfindung. Sie wurde um 1980, als Benzin und Diesel in der Schweiz teurer als im angrenzenden Ausland waren, als Massnahme diskutiert, um von Fahrzeugen im Transit einen Beitrag zum Strassenerhalt einzufordern. Sie wurde schliesslich in der Volksabstimmung vom Februar 1984 angenommen und auf das Jahr 1985 eingeführt. Obwohl sie gemeinhin als Autobahnvignette bezeichnet wird, betrifft sie als Bundesabgabe korrekt die Nationalstrassen ers- ter und zweiter Klasse. Abgabepflichtig sind Kraftfahrzeuge (inklusive Motorräder) und Anhänger bis zu einem Gesamtge- wicht von 3,5 Tonnen. Schwerere Fahrzeuge zum Gütertrans- port unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrs- abgabe LSVA, schwere Fahrzeuge zum Personentransport der pauschalen Schwerverkehrsabgabe PSVA[1] . Der Tarif betrug ursprünglich 30 Franken und wurde im Jahr 1995 auf 40 Franken erhöht. Eine Erhöhung auf 100 Franken wurde in der Abstimmung vom November 2013 abgelehnt. Die Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig. Als Zahlungs- nachweis gilt die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette. Hoch effiziente Form der Erhebung von Strassenbenützungsabgaben Es hat sich eingebürgert, Abgaben, welche unabhängig von der Intensität der Inanspruchnahme die zeitlich begrenzte Nutzung einer bestimmten Strasseninfrastruktur erlauben, als Vignette zu bezeichnen. Eine klassische Vignette ist im- mer an ein Fahrzeug gebunden. Der Wechsel auf andere Fahr- zeuge ist nicht gestattet und soll durch Sicherheitselemente, wie eine Zerstörung bei Ablösung, verhindert werden. Die Vignette ist eine hoch effiziente Form der Erhebung von Strassenbenützungsabgaben zum Zweck der Finanzierung. Mangels Differenzierung nach Fahrleistung, Gewicht oder Emissionen leistet sie allerdings keinen Beitrag zur Verkehrs- vermeidung oder zu Umweltzielen. Ihre Stärken liegen viel- mehr in den geringen Kosten für Herstellung und Vertrieb. Zudem kann sie rasch und ver- gleichsweise risikoarm eingeführt werden. Für den Nutzer ist sie einfach in der Hand- habung, abgesehen vom Ärgernis, dass sie manchmal schwer zu entfernen ist. Kleinere Probleme ergeben sich mangels Windschutz- scheibe auch beim Anbringen auf Motorädern und Anhän- gern. Da die Vignette gut sichtbar aufgeklebt werden muss, kann eine Kontrolle ohne weitere Hilfsmittel erfolgen. Seit dem 1. Dezember 2011 beträgt die Busse bei Missachtung der Vignettenpflicht 200 Franken. Das Fälschen oder Verwenden gefälschter Vignetten führt zu einer Anzeige. Die Kontrolle der Einhaltung der Vignettenpflicht gestaltet sich an den Autobahngrenzübergängen vergleichsweise ein- fach, da die Grenzwache an den im Schritttempo fahrenden Fahrzeugen eine Sichtkontrolle durchführen kann. Für sich im Inland befindliche Fahrzeuge sind Kontrollen hingegen extrem aufwendig, da Fahrzeuge auf der Autobahn zur Kon- trolle angehalten werden müssen. Entsprechend niedrig ist die Kontrolldichte, mit Ausnahme von Rastplätzen, wo Kont- rollen effizient und risikolos durchgeführt werden können. Es wird mit einer vergleichsweise hohen Quote an unentdeckten Vignettenvergehen gerechnet. Schätzungen gehen von bis zu 10% aus. Neben schlicht nicht geklebten Vignetten sind vor allem bei ausländischen Fahrzeugen auch Vignetten ein Pro- blem, die auf andere Fahrzeuge übertragen wurden. Vignet- ten werden dabei beispielsweise an die mit Vaseline befettete Scheibe geklebt, können dann unzerstört abgenommen und gebraucht verkauft werden. Auf Onlineportalen wie eBay fan- den sich viele derartige Angebote, bis es der Zollverwaltung gelang, diesen öffentlichen Handel zu unterbinden. Mehrere europäische Länder haben das Schweizer Erfolgsmo- dell Vignette übernommen (siehe die grün gefärbten Länder in Abbildung 2). Die Vignettenpreise sind meist deutlich höher, weshalb neben Jahresvignetten auch Vignetten für kürzere Zeiträume angeboten werden. Auch in der Schweiz wäre bei FR VON BERNHARD OEHRY Geschäftsführer Rapp Trans AG, Basel FACHARTIKEL | ARTICLES TECHNIQUES36 STRASSEUNDVERKEHRNR.7-8,JULI/AUGUST2015 ROUTEETTRAFICNo 7-8,JUILLET/AOÛT2015 VSS_SV_7_8_2015.pdf 36VSS_SV_7_8_2015.pdf 36 17.07.15 10:4417.07.15 10:44 VSS_SV_7_8_2015.pdf 36VSS_SV_7_8_2015.pdf 3617.07.1510:4417.07.1510:44

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