• Beitrag zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt der Schweiz, • Beitrag zu einer geordneten Siedlungsentwicklung, • Beitrag zu einer haushälterischen Nutzung des Bodens. Organisation Planungsregionen Gemäss Artikel 48 EBG haben sich die Kantone in sechs Planungsregionen organisiert. Um den Planungsprozess möglichst zielgerichtet zu gestalten, wurde eine Organisa- tionsstruktur mit drei organisatorischen Ebenen definiert, in denen der Bund, die Kantone und die Eisenbahnunternehmen vertreten sind: Lenkungsausschuss, Koordinationsausschuss und Planungsraum. Die Planungsregionen sind kantonale Gremien, die sich selbständig koordinieren. Diese Struktur er- möglicht den Informationsaustausch über den Stand der Pla- nung zwischen Bund, Kantonen und Eisenbahnunternehmen. Begleitgruppe zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs Der Einbezug der Logistik- und Gütertransportbranche in den Planungsprozess Güterverkehr erfolgt durch die Schaffung einer Begleitgruppe, die eine beratende Funktion hat. Die Be- gleitgruppe besteht aus Vertretern von Eisenbahninfrastruk- turunternehmen, Eisenbahn(güter)verkehrsunternehmen, Vertretern der verladenden Wirtschaft und von Speditions- und Logistikunternehmen sowie der Konferenz der kantona- len Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV). Zusammenarbeit mit den Bahnen Die Bahnen verfügen über ein grosses Fachwissen, das für die Angebots- und Infrastrukturplanung notwendig ist. Zur Planung des Angebots können die Bahnen vom Bund und von den Kantonen mit Studienarbeiten beauftragt werden. Für die nationalen Angebotskonzepte ist das BAV zuständig; es be- auftragt SBB Personenverkehr, solche Konzepte für den FV zu entwickeln. Für den nationalen GV wird SBB Infrastruktur vom BAV beauftragt, die Trassenbedürfnisse der zukünftigen Produktionskonzepte aufzuzeigen, die danach im Rahmen der Begleitgruppe zur Entwicklung des Schienengüterver- kehrs besprochen werden. Was den RV anbelangt, so sind die Planungsregionen dafür zuständig, die notwendigen Angebotsplanungen auszulösen und die betroffenen Eisen- bahnverkehrsunternehmen zu beauftragen. Für Infrastrukturstudien beauftragt das BAV die Bahnen, die Angebote aller Verkehrsträger miteinzubeziehen und Infra- strukturprojekte zu entwickeln. Schlussfolgerungen Mit dem Planungsprozess für den STEP AS 2030 haben das BAV und die weiteren an der Planung beteiligten Akteure ein Vorhaben in Angriff genommen, das sich mit der Erstbestei- gungeinesBergesvergleichenlässt:BeieinigenPassagensind mehrere Versuche nötig, um die optimale Lösung zu finden. Für einen erfolgreichen Abschluss braucht es einen langen Atem und Akteure, die gemeinsam in die gleiche Richtung gehen und sich dabei unterstützen. Das BAV ist sich bewusst, dass der innovative Charakter dieses Prozesses kurzzeitige Unsicherheiten auslösen kann, weil er von allen Beteiligten verlangt, sich auf Neues einzulassen. Das BAV ist aber zuver- sichtlich, dass alle Beteiligten auf dem eingeschlagenen Weg rechtzeitig, nämlich wie vom Parlament verlangt bis 2018, ans Ziel gelangen. Die erste Etappe wurde mit der fristgerech- ten Eingabe der Angebotskonzepte in der geforderten Qualität im November 2014 erfolgreich abgeschlossen. Die nächsten Meilensteine sind die Erarbeitung der Infrastrukturstudien und die Definition des Gesamtkonzeptes für den STEP AS 2030, damit der Entwurf der Botschaft 2017 in die Vernehm- lassung geschickt werden kann. Definitiv über den STEP AS 2030 entscheiden wird das Parlament. mit den Kantonen: AI/AR/GL/GR/SG/SH/TG mit dem Kanton: TI mit dem Kanton: ZH mit den Kantonen: LU/NW/OW/SZ/UR/ZG mit den Kantonen: AG/BE/BL/BS/JU/SO mit den Kantonen: BE/FR/GE/JU/NE/VD/VS 5 | Abgrenzung der Planungsregionen (PR). 5 | Délimitation des régions de planification. FACHARTIKEL | ARTICLES TECHNIQUES | 37 VSS_SV_09_2015.pdf 37VSS_SV_09_2015.pdf 37 28.09.15 10:4028.09.15 10:40 VSS_SV_09_2015.pdf 37VSS_SV_09_2015.pdf 3728.09.1510:4028.09.1510:40