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VSS 9 2015

Ausbau der Bahninfrastruktur: Neues Vorgehen mit FABI Mit seinem klaren Ja zur FABI-Vorlage hat das Stimmvolk im Februar 2014 auch Ja gesagt zu einer grundsätzlich neuen Vorgehensweise bei der Planung weiterer Ausbauten der Bahninfrastruktur. Abgeleitet von den Bedürfnissen des Regional-, Fern- und Güterver- kehrs werden diese künftig in einem schrittweisen Vorgehen unter Einbezug aller relevan- ter Stakeholder definiert. Der Prozess ist eingebettet in eine Langfristperspektive zum Bahnausbau sowie in das raumplanerische Grundsatzkonzept der Schweiz. Derzeit führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf dieser Basis den Prozess, mit dem zuhanden des Parlaments der Ausbauschritt 2030 erarbeitet wird. Mit der Annahme der FABI-Vorlage verankerte das Schweizer Stimm- volk einen zeitlich un- begrenzten Fonds – den Bahninfrastrukturfonds (BIF) – in der Bundes- verfassung. Der BIF ermöglicht eine rollende Planung und stellt die nötigen Mittel bereit, damit das Netz entsprechend der Nachfrage Schritt für Schritt ausgebaut werden kann. Mit dem Ja zu FABI wurden bei der Ausbauplanung die Verfahren sowie die Verteilung der Aufgaben und Rollen aller Akteure geklärt und teilweise neu organisiert. Der Planungsprozess für die Ausbauschritte von STEP soll einen partizipativen Prozess mit schrittweisem Abgleich («Iteration») ermöglichen. Dieser soll eine national und regional abgestimmte Planung erlau- ben und die verschiedenen Akteure bereits ab Beginn der Stu- dien miteinbeziehen. Die verschiedenen Verkehrsarten sollen während der gesamten Planungsstudien angemessen berück- sichtigt werden. Rechtlich wird der Ausbau der Bahninfrastruktur durch den neuen Artikel 48 des Eisenbahngesetzes (EBG) geregelt. Er legt fest, dass die Infrastruktur im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogrammes (STEP) ausgebaut wird (siehe Abb. 1). Der Ausbau erfolgt in Ausbauschritten, die sich in die Langfristperspektive für die Bahn einfügen. Der Planungsrahmen für den STEP AS 2030 Der Bundesrat ist beauftragt, der Bundesversammlung bis 2018 eine Botschaft für den STEP AS 2030 vorzulegen. Die strategischen Stossrichtungen der Planung sehen wie folgt aus: • Der Infrastrukturausbau richtet sich nach der zu erwar- tenden Nachfrage während der Hauptverkehrszeit. Die Kapazität des Netzes wird erhöht, um einen stabilen Betrieb und die Umsetzung des Substanzerhalts sowie der Erweiterungen sicherzustellen. Der Ausbau der Publikumsanlagen ist voranzutreiben. DE • Im Fernverkehr wird eine Attraktivitäts- steigerung durch Angebotsverdichtung in ausgewählten Kor- ridoren angestrebt. Fahrzeitverkürzun- gen sind nicht prioritär. • Im Regionalverkehr wird eine Attraktivitätssteigerung durch Angebotsverdichtung innerhalb urbaner Zentren angestrebt. Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen und die Grundversorgung ländlicher Räume sind sicher- zustellen • Im Güterverkehr werden Voraussetzungen für eine attraktive, wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Pro- duktion geschaffen. Der Fokus liegt auf der Sicherstel- lung der benötigten Anlagen sowie der Trassenkapazität und -qualität im Binnen-, Import- und Exportverkehr. Mit FABI gilt das Primat des Substanzerhalts vor dem Ausbau der Bahninfrastruktur. Da der mittelfristige finanzielle Bedarf für den Betrieb und den Substanzerhalt erst nach der Erar- beitung der Leistungsvereinbarung 2017 bis 2020 geklärt sein wird, ist der Finanzrahmen für den STEP AS 2030 noch nicht abschliessend bekannt. Zum heutigen Zeitpunkt geht das BAV von zwei Varianten aus: eine über 7 Milliarden und eine über 12 Milliarden Franken. VON TONI EDER Vizedirektor und Leiter Abteilung Infrastruktur des Bundesamts für Verkehr VON CHRISTOPHE MAYOR Projektleiter STEP 2030, Sektion Planung, Bundesamt für Verkehr 1 | Grundsatz der Entwicklung des Bahnnetzes. 1 | Principe de développement du réseau ferroviaire. FACHARTIKEL | ARTICLES TECHNIQUES32 STRASSEUNDVERKEHRNR.9,SEPTEMBER2015 ROUTEETTRAFICNo 9,SEPTEMBRE2015 VSS_SV_09_2015.pdf 32VSS_SV_09_2015.pdf 32 28.09.15 10:4028.09.15 10:40 VSS_SV_09_2015.pdf 32VSS_SV_09_2015.pdf 3228.09.1510:4028.09.1510:40

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