D ie heutige Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) ist ein kompliziertes und unflexibles Ge- bilde. Die Einnahmequellen der SFSV sind: • 50 % der Mineralölsteuer (1390 Millionen pro Jahr) • 100 % des Mineralölsteuerzuschlags (1850 Millionen pro Jahr) • 100 % der Autobahnvignette (340 Millionen pro Jahr) Die «Milchkuhinitiative» verlangt nun, dass 100 % der Mineral ölsteuer (2780 Millionen) in die SFSV fliesst. Heute erhält die Bundeskasse 50 % der Mineralölsteuer. Die Anga- ben beziehen sich beispielhaft auf das Rechnungsjahr 2015. Bei einer Annahme der Initiative würden der allgemeinen Bundeskasse rund 1500 Millionen fehlen und müssten mit einem gravierenden Sparprogramm ausgeglichen werden. Vorgesehen wären Einsparungen im Bildungsbereich, bei der Landwirtschaft und bei der Armee. Die Initiative ändert auch nichts am heutigen komplizierten und ineffizienten Strassen- finanzierungssystem. Nicht benötigte Mittel im Jahresbudget Contra Von Urs Hany aNationalrat, Präsident Infra Suisse, Vizepräsident Schweizerischer Baumeisterverband Pro und Contra zur «Milchkuhinitiative» Die Zukunft der Strassenfinanzierung??!! Die Schweiz stimmt am 5. Juni über die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine faire Ver kehrsfinanzierung» in der Schweiz ab. Sie setzt sich für eine Neuordnung der Finanzierung des Strassenverkehrs in der Schweiz ein. Konkret geht es den Initiatoren dabei um eine kon sequente Anwendung des Verursacherprinzips. Die Einnahmen der Mineralölsteuer, die aktu ell vor allem von den Autofahrern erbracht werden, sollen daher zukünftig vollständig in Er halt und Ausbau des Strassennetzes fliessen. Bisher wird der Betrag von aktuell jährlich rund drei Milliarden Franken noch geteilt: Die eine Hälfte kommt dem Strassenverkehr zugute, während die zweite Hälfte in den allgemeinen Haushalt fliesst. Dies ist den Initiatoren ein Dorn im Auge. Sie sprachen daher davon, dass die Autofahrer die «Milchkühe der Nation» seien. Im Volksmund ist die Initiative daher auch als «Milchkuhinitiative» bekannt. infolge Ausführungsverzögerungen können nicht ins neue Jahr mitgenommen werden. Die Initiative bringt viel zusätz- liches Geld in die Strassenkasse, löst aber die vorhandenen Strukturprobleme der Strassenfinanzierung nicht. Analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) hat der Bundesrat zur Lösung der anstehenden Problematik den National strassen- und Agglomerationsverkehr-Fonds (NAF) erarbeitet. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates in einzelnen Teilen noch angepasst. Gemäss Beschlüssen des Ständerates soll der NAF wie folgt finanziert werden): • 100 % Mineralölsteuerzuschlag (1700 Millionen) + eine Erhöhung von 4 Rappen/Liter (200 Millionen) • (max.) 10 % Mineralölsteuer (250 Millionen) • 100 % Automobilsteuer (400 Millionen) • 100 % Autobahnvignette (360 Millionen) • 100 % Abgabe für Elektrofahrzeuge (90 Millionen) • Kompensationsbeitrag der Kantone zur Mitfinanzierung des Netzbeschlusses 2012 (60 Millionen Franken pro Jahr) Als zweites Finanzierungsgefäss verbleibt die neu und einfach strukturierte Spezialfinanzierung Strassenverkehr, finanziert mit 50 % der Mineralölsteuer. Der Bundeskasse verbleiben somit noch 40 % der Mineralölsteuer. Auch der Netzbeschluss wurde in die Vorlage aufgenommen (Übernahme von 400 km Kantonsstrassen ins National strassennetz). Die Vorteile der neuen Finanzarchitektur mit dem NAF und der neuen Spezialfinanzierung Strassenverkehr sind offen- sichtlich: • Mehr Transparenz mittels Entflechtung der Mittel konkurrenz, besseren Steuerungsmöglichkeiten und eine enge Zweckbindung • Mehr Planungs- und Realisierungssicherheit, weil die Mittel dann zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden (Ausgaben unterliegen nicht der Schuldenbremse) • Mehr Flexibilität zwischen den verschiedenen National- strassenaufgaben (Durchlässigkeit) und bezüglich der Ausgaben über die Jahre hinweg. INFORMATIONEN INFORMATIONS 40 STRASSE UND VERKEHR NR. 4, APRIL 2016 ROUTE ET TRAFIC N o 4, AVRIL 2016 DE DE