Bezweckt die Förderung eines Extra-Muros-Projektes von Masterstudenten oder Doktoranden im Strassen- und Verkehrswesen

 

Reglement

Die VSS-Stiftung zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Strassen- und Verkehrswesen gewährt jedes Jahr einem Studierenden, der sich im Rahmen eines Masterprogramms oder einer Doktoratsarbeit mit Strassen- und Verkehrsfragen befasst, ein Stipendium.

Ziel des Stipendiums ist es, die Verwirklichung eines Projekts in einer anderen Einrichtung, in einem Labor oder Unternehmen zu fördern.

Das Stipendium beträgt höchstens CHF 5'000.

Förderungswürdig sind:

  • alle Studierenden, die im Besitz eines Bachelors sind, in einem Masterprogramm einer anerkannten schweizerischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind und ein hervorragendes Leistungsniveau aufwiesen. Ausserdem wird Fleiss während des Studiums vorausgesetzt.
  • alle Doktoranden, die in einer anerkannten schweizerischen Universität oder Hochschule eingeschrieben sind und im vorausgegangenen Studium ein hervorragendes Leistungsniveau aufwiesen. Ausserdem wird Fleiss während des Studiums vorausgesetzt.

Jeder Kandidat kann der Stiftung nur einmal seine Bewerbungsunterlagen einreichen.

Der Kandidat reicht folgende Unterlagen ein:

  • Begründungsschreiben
  • Lebenslauf und eine Kopie der einzelnen Zeugnisse
  • Einschreibebestätigung für das Masterprogramm oder als Doktorand seiner Universität, Hochschule oder Fachhochschule
  • Angabe der Einrichtung, des Labors oder des Unternehmens, in der/in dem er sein Projekt umsetzen möchte
  • Angabe seines Betreuers oder des Professors, der das Projekt betreut und unterstützt
  • Angabe möglicher anderer Einrichtungen, die das Vorhaben mitfinanzieren

 

Die Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:

Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)
VSS-Stiftung zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Strassen- und Verkehrswesen
Sihlquai 255
CH - 8005 Zürich

Der Stiftungsrat setzt alljährlich den Gesamtkredit, über den die Stipendienkommission frei verfügen darf, fest.

Die Stipendienkommission:

  • prüft die eingereichten Bewerbungen
  • prüft die Empfehlungen des Betreuers oder des Professors, der das Projekt betreut, eingehend
  • ist bei der Beurteilung der Bewerbungsunterlagen vollkommen frei
  • kann die Ausschreibung für nichtig erklären
  • fasst Beschlüsse, gegen die kein Einspruch erhoben werden kann

Die Kriterien für die Auswahl und die Vergabe der Stipendien sind ausschliesslich an die Qualität des akademischen Dossiers des Kandidaten und an die Qualität des vorgestellten Projekts geknüpft.

Das vorliegende Reglement wurde vom Stiftungsrat am 05.02.2015 genehmigt und tritt sofort in Kraft.

VSS-Stiftung zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Strassen- und Verkehrswesen