Allgemeine Geschäftsbedingungen des VSS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung und den Erwerb digitaler sowie gedruckter Produkte

1.1
Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (nachstehend: VSS) vertreibt eigene und fremde Publikationen, Lehrmittel sowie Zeitschriften sowohl in digitaler wie auch in gedruckter Form.

1.2
Diese AGB gelten für alle Liefer- und Leistungsverträge zwischen dem VSS und seinen Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.  

1.3
Der Kunde anerkennt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestellung von Produkten und Dienstleistungen, die vom VSS angeboten werden, die Verbindlichkeit der aktuellen AGB, die auf den Shop von www.mobilityplatform.ch (nachstehend «Online-Shop») aufgeschaltet sind. Der VSS ist berechtigt, die AGB jederzeit zu erweitern oder zu ändern.

2.1
Der Online-Shop bietet Normen und Publikationen in digitaler Form an.

2.1.1
Internationale, europäische und Schweizer Normen (SN, EN, ISO, EN ISO, ENV, ISO/TS, CEN/TS, CEN ISO/TS, ISO/TR, CEN/TR, CEN ISO/TR, einschliesslich deren nationaler Elemente), Schweizer
Regeln (SNR), Schweizer Guidelines (SNG) in digitaler oder gedruckter Form

2.1.2
VSS-Normen, VSS-Guide und andere VSS-Publikationen in digitaler Form

2.1.3
Normenverzeichnisse internationaler und nationaler Dokumente in digitaler Form

2.2
Zudem bietet der Online-Shop an:

2.2.1
Gewisse Einzeldokumente in digitaler oder in gedruckter Form

2.2.2
Zusammen mit dem digitalen Gesamtwerk der Normen und Publikationen kann die Erarbeitung und Bereitstellung von digitalen Lösungen angeboten werden.

2.2.3
Zeitschrift «strasse und verkehr» in gedruckter Form im Abonnement

2.2.4
Weitere Publikationen von Drittanbietern, die in digitaler oder gedruckter Form angeboten werden

3.1.
Der unbeschränkte Zugang zum digitalen Gesamtwerk der Normen und Publikationen ist den Mitgliederkategorien gemäss den Statuten des VSS und den Bibliotheken vorbehalten.

3.2.
Das digitale Gesamtwerk der Normen und Publikationen kann am Bildschirm gelesen werden. Gegen entsprechendes zusätzliches Entgelt kann es teilweise auch ausgedruckt werden. Die Dokumente
können nicht heruntergeladen werden.

3.3 
Eine Institution, die Mitglied beim VSS ist, meldet dem VSS die Namen, E-Mail-Adressen und Mobiltelefon-Nummern der Angestellten, die einen Zugang zum Gesamtwerk der Normen und Publikationen erhalten. Diese Angaben werden jährlich überprüft. Die Institution kann jederzeit Zugangsmutationen von einzelnen Berechtigten im Rahmen der Zugänge bekannt geben.

3.4
Der Zugang zu den Publikationen ist durch die Bezahlung der Mitgliederbeiträge abgegolten. Es gelten die folgenden Sonderkonditionen:

  • Studierende: kostenloser Zugang soweit sie Studierende Einzelmitglieder des VSS sind
  • Bibliotheken: kostenloser Zugang für bis zu fünf Arbeitsplätzen

4.1.
Erwerb von Einzeldokumenten

4.1.1
Der Kunde, der digitale Einzeldokumente erwirbt, kann diese Dokumente lesen, aber nicht ausdrucken. Der Zugriff auf ein digitales Dokument gilt für 2 Jahre.

4.1.2
Die Normen gem. Ziffer 2.1.1 können als digitale Einzeldokumente erworben werden, die gelesen aber nicht ausgedruckt werden können. Der Zugriff auf ein solches Dokument beträgt 2 Jahre. Alternativ können diese Einzeldokumente auch in gedruckter Form erworben werden. Die so erworbenen Dokumente werden dem Kunden nach Vorauszahlung auf dem Postweg zugestellt.

4.2
Der Erwerb von digitalen Lösungen im Zusammenhang mit dem Gesamtwerk der Normen und Publikationen richtet sich nach dem dannzumal gültigen Angebot.

4.3 
Der Erwerb eines Abonnements der Zeitschrift «strasse und verkehr» oder von Publikationen von Drittanbietern erfolgt gegen Bezahlung des dannzumal gültigen Entgelts.

5.1.
Für die Nutzung digitaler Produkte teilt der VSS jedem Angestellten gemäss Ziff. 3.3 und jedem Kunden (nachstehend «Berechtigten») für die berechtigte Nutzung einen passwortgeschützten Zugriff auf die entsprechenden digitalen Dokumente im Online-Shop mit.

5.2
Für die Nutzung des digitalen Gesamtwerks der Normen und Publikationen ist die Mitteilung einer Mobiltelefonnummer jedes einzelnen Berechtigten an den VSS notwendig.

5.3 
Der Benutzername und der passwortgeschützte Zugriff werden jedem Berechtigten individuell und persönlich zugestellt (nicht z.B. für ein Unternehmen als Ganzes).

5.4
Das Zugriffsrecht auf digitale Dokumente ist für jeden Berechtigten exklusiv. D.h., niemand anderes als der betreffende Berechtigte darf diesen Zugang nutzen.

5.5
Der Berechtigte verpflichtet sich, seine Zugangsdaten niemandem mitzuteilen oder zugänglich zu machen. Der Berechtigte verpflichtet sich ebenfalls, Ausdrucke oder digitale Daten niemandem zu überlassen oder zugänglich zu machen.

5.6
Eine Institution, die Mitglied beim VSS ist, verpflichtet sich, mittels geeigneter Massnahmen wie zum Beispiel Erlass von Weisungen oder Abschluss von Vereinbarungen sicherzustellen, dass jeder Berechtigte seine Zugangsdaten niemandem mitteilt oder zugänglich macht und vor dem Zugriff anderer Personen schützt und dass jeder Berechtigte Ausdrucke und digitale Daten niemandem überlässt oder zugänglich macht.

Die vom VSS abgegebenen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung sowie die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte vollständige oder teilweise Verbreitung oder Weitergabe (sei dies auf elektronischen Datenträgern, per Datenübermittlung, in Papierform oder auf irgendeine andere Weise) wie auch das Zugänglichmachen von abgespeicherten Daten für andere Personen als den Berechtigten selbst ist untersagt.

Der VSS ist berechtigt, die im Online-Shop angebotenen Leistungen jederzeit aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen betrieblichen Gründen einzustellen. Im Falle einer solchen Einstellung hat der VSS die bereits bezahlten Einzelprodukte pro rata temporis zurückzuerstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche stehen dem Kunden aufgrund der Einstellung des Dienstes nicht zu.

Obwohl der VSS alles daran setzt, eine hohe Verfügbarkeit der digitalen Produkte anbieten zu können, kann eine permanente, lückenlose Verfügbarkeit nicht garantiert werden.

Der VSS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der VSS haftet nicht für Schäden, die eine Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht. Die Haftung des VSS für indirekte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der VSS haftet weder für die Aktualität noch für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten in den Normenwerken oder deren Nutzbarkeit für einen bestimmten Zweck. Der VSS übernimmt im Weiteren keine Haftung für Störungen in der Erreichbarkeit seiner Webseite und der Verfügbarkeit der digitalen Dokumente, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten des VSS beruhen.

10.1
Der Kunde hat bei Bestellung von Waren in digitaler oder in gedruckter Version kein Rückgaberecht.

10.2
Bei wesentlichen Mängeln oder der Lieferung eines falschen Produktes veranlasst der VSS einen kostenlosen Umtausch.

Für die Bearbeitung von Aufträgen speichert der VSS die vollständige Anschrift, die E-Mail-Adresse und die Mobiltelefonnummer des Kunden sowie der zugriffsberechtigten Personen. Der VSS darf diese Daten zu statistischen Zwecken auswerten. Der VSS gibt diese Daten nicht an Dritte weiter. Kunden können jederzeit Auskunft über die vom VSS über sie gespeicherten persönlichen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung oder Löschung verlangen.

Weitere Details unter Datenschutz

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem VSS und dem Kunden ergebenden Auseinandersetzungen ist Zürich. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts. Der Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht.

13.1
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, bedarf eine Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem VSS und dem Kunden der Schriftform. Vorbehalten bleiben Preisanpassungen.

13.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendwelchen Gründen rechtswidrig, ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so sind diese Bestimmungen in einer Weise anzupassen, dass sie den Absichten und den mutmasslichen Interessen der Parteien bestmöglich entsprechen. Die Gültigkeit, Rechtmässigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen werden dadurch in keiner Weise betroffen oder beeinträchtigt.

13.3
Die Vereinbarungen zwischen dem VSS und dem Kunden oder jegliche Rechte, Ansprüche, Verpflichtungen oder Aufgaben aus dem Vertragsverhältnis dürfen von keiner Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten oder übertragen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aus- und Weiterbildung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen bei jeder Schulung des VSS zur Anwendung, seien es Ausbildungen, Weiterbildungen, Tagungen, Seminare oder Workshops.

Nachdem der Kunde sich für eine Schulung angemeldet hat, erhält er vom VSS eine Rechnung, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung dient. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Schulungsgeldes. Das Nichtbezahlen des Schulungsgeldes gilt nicht als Abmeldung.

Die Einzelmitglieder, die freien Einzelmitglieder, die Studierenden Einzelmitglieder, die Veteranen und die Ehrenmitglieder des VSS haben ein Anrecht auf die in der Schulungsdokumentation angegebenen Rabatte.

Die Identifikation der Begünstigten erfolgt durch die Mitgliedsnummer.

Aus organisatorischen Gründen behält sich der VSS das Recht vor, den Ort einer Schulung zu ändern, die Schulung zu vertagen oder ihre Dauer zu verkürzen:

  • Wird die Schulung an einem anderen Ort durchgeführt, erfolgt keine Entschädigung
  • Bei einer Verkürzung der Schulungsdauer wird eine anteilige Rückerstattung der Gebühren gewährt
  • Kann die Schulung wegen zu geringer Zahl von Teilnehmenden nicht durchgeführt werden, wird das gesamte Schulgeld zurückerstattet

17.1
Wenn der Kunde seine Anmeldung vor Beginn der Schulung annullieren möchte, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Bis 21 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt
  • Ab 20 Kalendertage bis einen Tag vor Schulungsbeginn werden 80% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt
  • Nach Schulungsbeginn wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt

17.2
Schulungsbeiträge unter CHF 100.– werden in keinem Fall zurückerstattet.

Bei Abwesenheiten können weder die Schulungsgebühren zurückerstattet noch Schulungstage nachgeholt werden.

Auf Wunsch des Kunden und unter der Bedingung, dass mindestens 80% der Schulung besucht wurde, stellt der VSS eine Schulungsbestätigung aus und trägt die Schulung im «Bildungs-Pass» des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. Die Schulung darf jedoch nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.

Zürich, 15. Februar 2022